Was bedeutet eigentlich Versorgungsausgleich?

Im Rahmen der Scheidung wird in der Regel der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die in der Ehe von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften geteilt werden. Dies gilt für die gesetzliche Rente ebenso wie für Betriebsrenten und private Rentenverträge.

 

Dies führt bei den meisten Ehepartnern zu einer gerechten Aufteilung der gemeinsamen Altersversorgung. Aber manchmal ist es auch richtig und sinnvoll hier eine andere Vereinbarung zu treffen.

 

Das Recht des Versorgungsausgleichs hat sich 2009 grundlegend verändert. Insbesondere Betriebsrenten werden heute ganz anders bewertet als in früheren Scheidungsverfahren. Das führt oft dazu, dass der vom Familiengericht bei einer früheren Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich abgeändert werden kann. Wir prüfen, ob dies zu Ihren Gunsten möglich ist.

 

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