Nach Ablauf des Trennungsjahres können wir für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen - hier in Braunschweig aber auch bundesweit.
Dabei genügt es verfahrensrechtlich, wenn nur ein Ehegatte einen Scheidungsanwalt beauftragt. Dieser Anwalt ist dabei kein „gemeinsamer Anwalt“, der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag aber ohne eigenen Anwalt zustimmen. Dies spart Kosten, insbesondere wenn die Scheidung einvernehmlich ist.
Aufgrund unserer Erfahrungen erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ihr Scheidungsverfahren zum richtigen Zeitpunkt.
Die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute und der Anzahl der im Versorgungsausgleich betroffenen Rentenanwartschaften. Wenn es knapp wird, können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Vor oder während des Scheidungsverfahrens sollten alle Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner geregelt werden, damit Sie wissen, auf welcher Basis Sie Ihre Zukunft planen können. Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
weitere Informationen: Rechtsberatung